AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Stadtwerke Leonberg (Leobad) + Benutzungsordnung (Haus- und Badeordnung) + Satzung + Entgeltordnung

Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Stadtwerke Leonberg regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Stadtwerken Leonberg (Verkäufer) und dem Erwerber von Online-Tickets bei Bestellungen über die Website der Stadtwerke Leonberg, ferner unter leobad.freibadticket.de. Vertragspartner des Kunden Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Stadtwerke Leonberg - Bäderbetriebe, vertreten durch den kfm. Betriebsleiter der Stadtwerke Leonberg, Ust-ID-Nr. DE14599622, Tel.: 07152-990-0, www. leonberg.de, E-Mail: baeder@leonberg.de Vertragsschluss Alle Angebote aus dem Online-Buchungsportal sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von den Stadtwerken Leonberg schriftlich bestätigt worden sind. Der Kunde wird bei der Buchung eines E-Tickets durch die Eingabemaske geführt, bei der er die gewünschte(n) Leistung(en) auswählt. Vor der Absendung seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die AGB und die Haus- und Badeordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, indem er die AGB akzeptiert. Die Haus- und Badeordnung ist den AGB angehängt. Ferner bekommt er vor der Absendung der Bestellung die Möglichkeit seine Eingaben zu überprüfen und ggf. zu berichtigen. Durch die Absendung des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Bestellvorgangs auf der Internetseite des Onlineshops und Bestätigung der Buchung per E-Mail zustande. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde nach Eingabe der persönlichen Daten die Schaltfläche [Zahlungspflichtig bestellen] angeklickt hat. Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Die Bestellung ist damit bindend und begründet. Widerrufsbelehrung KEIN Widerrufsrecht bei Online-Tickets KEIN Widerrufsrecht gibt es nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Eine Erstattung, Stornierung, Umtausch oder Rückgabe sind damit ausgeschlossen. Ebenfalls trifft dies zu, sofern am Geltungstag schlechte Wetterverhältnisse bestehen. Der Kunde hat vor Bestellung zu prüfen, ob die herrschenden Temperaturen und Wetterverhältnisse für seinen Badebesuch ausreichend sind. Der Verkäufer empfiehlt daher, Tickets nicht mit mehr Vorlauf als einen Tag im Voraus zu kaufen. Verlust / Mangel Verliert der Kunde Online Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Verkäufer nicht zu Ersatzbeschaffung verpflichtet. Der Kunde hat die ihm gelieferten Online Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Eintrittskarten Preise Die Eintrittspreise hängen im Kassenbereich als Infotafel aus und kann auf unserer Homepage www.leonberg.de angesehen werden. Ebenfalls sind die Preise eindeutig inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in den jeweiligen Artikelbeschreibungen oder Übersichten ersichtlich. Datenverarbeitung / Datenschutz Die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten des Kunden verarbeiten wir unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 lit b. Sämtliche, vom Kunden erhobenen, persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten (z. B. PayPal zur Zahlungsabwicklung) verwendet. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten sowie die Sperrung oder Berichtigung seiner personenbezogenen Daten verlangen, indem er eine E-Mail an die im Impressum der Homepage der Stadtwerke Leonberg genannte E-Mail-Adresse sendet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite. Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online- Dienstleistungsverträgen hat die Europäische Union eine Online-Plattform ("OS- Plattform") eingerichtet. Die Plattform ist über diesen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen Eine permanente Verfügbarkeit der Buchungsmodule auf https://leobad.freibadticket.de können wir aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets nicht gewährleisten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Leonberg. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Leonberg, soweit der Kunde als Unternehmer anzusehen ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


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Satzung des städtischen Bäderbetriebes Leonberg vom 16. März 2021 § 1 Rechtsstatus (1) Der städtische Bäderbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Leonberg. Er umfasst folgende Bereiche: - Leobad - Hallenbad Leonberg - Sauna im Hallenbad (2) Die Leonberger Bäder sind Eigentum der Stadt Leonberg. Zu den Leonberger Bädern gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegenden, besonders gekennzeichneten Parkmöglichkeiten. Die Bäder dienen der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Die Stadt Leonberg unterhält diese Bäder als öffentliche Einrichtungen, die nach Maßgabe der Haus- und Badeordnung jeder Person zugänglich sind und während der festgelegten Betriebszeiten zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung stehen. (3) Der Bäderbetrieb ist dem Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zugeordnet. (4) Die Satzung des städtischen Badebetriebes Leonberg ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung (Eintrittskarte) erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Satzung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. § 2 Aufgabenstellung (1) Der städtische Bäderbetrieb dient der Gesundheit, Erholung und sportlichen Betätigung seiner Besucherinnen und Besucher. Er verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. (2) Daneben stehen seine Einrichtungen den Schulen und Kindergärten sowie den wassersporttreibenden Vereinen der Stadt Leonberg auf Antrag und nach gesonderter Zulassung für deren Unterrichts-, Übungs- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung. § 3 Benutzung (1) Die Benutzung des städtischen Bäderbetriebes steht grundsätzlich jeder Person während der für die einzelnen Einrichtungen festgelegten Öffnungszeiten frei. Bei starkem Besuch oder besonderen Anlässen kann die Öffnungszeit bzw. der Zugang zu den einzelnen Bädern durch das Badepersonal abweichend von den allgemeinen Regelungen gestaltet werden. Die Benutzung der Bäder ist in der Haus- und Badeordnung geregelt. (2) Für die Benutzung der Einrichtungen des städtischen Bäderbetriebes werden Benutzungsgebühren, hier Entgelte genannt, erhoben. Grundlage bilden die Benutzungs- und Entgeltordnung des städtischen Bäderbetriebes und die einschlägigen Regelungen dieser Satzung. Für die Benutzung der Bäder durch Vereine und sonstige Gruppen können darüberhinausgehende Regelungen getroffen werden. 5700 5700 2 § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 142 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen die Regeln der Haus- und Badeordnung über das Verhalten in den Einrichtungen des städtischen Bäderbetriebes verstößt; 2. den Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet; 3. entgegen eines getroffenen zeitweisen oder dauerhaften Ausschlusses die betreffenden Einrichtungen des städtischen Bäderbetriebes betritt bzw. nutzt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. § 5 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des städtischen Bäderbetriebs Leonberg vom 19. Mai 2009 außer Kraft.


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Haus- und Badeordnung für den städtischen Bäderbetrieb (Leobad, Hallenbad und Sauna im Hallenbad Leonberg) vom 16. März 2021 § 1 Zweck der Haus- und Badeordnung (1) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Sie ist im Kassenbereich der Freizeitbäder gut sichtbar ausgehängt. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. (2) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der Bäder und der Sauna des städtischen Bäderbetriebs. § 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung (1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Bäderkasse (auch Automaten) geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. (2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bäderbetriebes üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals oder der weiteren Beauftragten ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen können aus den Bäderbetrieben verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus den Bäderbetrieben wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich geringere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betriebsleitung oder die Stadtwerke Leonberg ausgesprochen werden. (3) Verschiedene Bereiche des Betriebes werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden hierbei eingehalten. Gespeicherte Daten werden zeitnah gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. (4) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. (5) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verteilung von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlung von Unterschriften sowie die Nutzung der Bäderbetriebe zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sowie die Durchführung jeglicher Kurse sind nur nach Genehmigung der Betriebsleitung bzw. der Stadtwerke Leonberg erlaubt. 5701 5701 2 § 3 Öffnungszeiten und Preise (1) Die Öffnungszeiten und die gültige Gebührenordnung werden durch Aushang bekannt gegeben und sind an der Kasse einsehbar. (2) Die Badebereiche und die Saunakabinen sind 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen. (3) Für die Bäderbetriebe, für die Durchführung von Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden. (4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung. (5) Genutzte Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. (6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb erhalten Kassenbon ist bis zum Verlassen der Bäderbetriebe aufzubewahren. § 4 Zutritt (1) Der Besuch der Bäderbetriebe steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden. (2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten der Bäderbetriebe ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. (3) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie von den Bäderbetrieben überlassene Gegenstände wie Schlüssel, Chiparmband oder Ähnliches so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat der diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. (4) Für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen für bestimmte Bereiche (z. B. Sauna) durch die Betriebsleitung oder die Stadtwerke Leonberg sind möglich. (5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäderbetriebe nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. (6) Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet: - die unter Einfluss berauschender Mittel stehen - die Tiere mit sich führen - die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden. 5701 5701 3 (7) Zur Frauen- und Männersauna dürfen Kinder unterschiedlichen Geschlechts bis zu einem Alter von 7 Jahren mitgebracht werden. (8) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt in die Saunaanlage grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der Begleitperson. § 5 Verhaltensregeln (1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. (2) Die Einrichtungen der Bäderbetriebe einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall dem Aufwand entsprechend festgelegt wird. (3) In einzelnen Bereichen der Bäderbetriebe gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung. (4) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen sowie Rollkoffern sind durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen. (5) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- und Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu nutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt. (6) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen oder Gruppen ist ohne deren ausdrücklicher Einwilligung nicht erlaubt. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Filmen und Fotografieren der vorherigen Zustimmung der Betriebsleitung oder der Stadtwerke Leonberg. (7) Vor der Benutzung der Becken und der Sauna muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben o. ä. sind nicht erlaubt. (8) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. (9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. (10)Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In den Bereichen der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. (11)Zerbrechliche Behälter (Glas, Porzellan usw.) dürfen nicht mitgebracht werden. (12)Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Rauchen kann in bestimmten Bereichen der Bäderbetriebe auch gänzlich untersagt werden. Das Mitbringen und Rauchen von Shishas ist untersagt. 5701 5701 4 (13)Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. (14)Garderobeschränke und Wertfächer stehen dem Nutzer während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobeschränke und Wertfächer geöffnet und geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. (15) Das Mitbringen und Benutzen von Grills ist untersagt. (16)Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen usw. dauerhaft belegt werden. Auf Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt. § 6 Haftung (1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. (2) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Bäderbetriebe zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. (3) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobeschrank oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt alleine in der Verantwortung der Nutzer, bei der Benutzung eines Garderobeschrankes oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und das Verschlussmedium sorgfältig aufzubewahren. (4) Bei schuldhaftem Verlust gemäß § 4 (3) vom Bäderbetrieb überlassener Gegenstände werden diese laut Festlegung in der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die in der Gebührenordnung festgelegte Gebühr. (5) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 5701 5701 5 § 7 Allgemeine Verhaltensregeln (1) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobeschrankes / Wertfaches und die Aufbewahrung des Verschlussmediums selbst verantwortlich. (2) Der Aufenthalt im Badebereich mit Ausnahme das Saunabereiches und dem für textilfreies Sonnen ausgewiesenen Bereich im Leobad, sowie bei Sonderveranstaltungen in nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob Badekleidung als üblich anzusehen ist, trifft das Bäderpersonal. (3) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt. (4) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Nutzer. (5) Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden. (6) Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. (7) Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt. (8) Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden. (9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Flossen) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. § 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage (1) Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. (2) Die Sauna ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruhebereich) gelten besondere Bestimmungen. (3) Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten § 9 Verhalten in der Saunaanlage (1) Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet. (2) Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder körpergroßen Handtuch benutzt werden. 5701 5701 6 (3) Der Thekenbereich darf nur mit einem Bademantel oder körpergroßem Handtuch besucht werden. (4) Die Saunakabinen sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. (5) In Dampfkabinen aus Keramik sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen oder Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sind die Sitzflächen zu reinigen. (6) Technische Geräte (z. B. Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte, Messfühler usw.) dürfen nicht mit Gegenständen belegt oder abgedeckt werden. (7) In die Schwitzräume dürfen nur Liegetuch oder Sitzunterlage mitgenommen werden. (8) Badeschuhe dürfen in den Schwitzräumen nicht getragen werden. (9) Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sind in den Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben sowie Bürsten nicht erlaubt. Hauteinreibungen (Peelings) mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig o. ä. sind nicht erlaubt. (10)Vor Benutzung der Schwitzräume, das Kalttauch- oder Badebeckens muss geduscht werden. (11)In Ruhebereichen müssen sich die Nutzer ruhig verhalten. In absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. (12)In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. (13)Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. (14) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. § 10 Besondere Hinweise (1) Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vorab klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. (2) Traditionell bestehen in Saunen und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. hohe Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht. (3) Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden. § 11 In-Kraft-Treten Die Haus- und Badeordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Bäderordnung in der Fassung vom 19. Mai 2009 außer Kraft.


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Entgeltordnung des städtischen Bäderbetriebs Leobad vom 01.06.2020 ab 17:30 Uhr Leobad Einzelkarte Abendtarif - Normaltarif 5,00 EUR 3,50 EUR - ermäßigter Tarif 3,00 EUR 2,00 EUR (ab vollendetem 6. Lebensjahr) Geldwertkarten (gültig im Leo- und Hallenbad, zu den jeweiligen Öffnungszeiten) - Rabatt 5% 25,00 EUR - Rabatt 10% 50,00 EUR - Rabatt 15% 75,00 EUR - Rabatt 20% 100,00 EUR Anmerkung: Der jeweilige Geldwertkarten-Rabatt wird auf alle Einzelkartentarife gewährt. Sommer-Saisonkarte (nur gültig im Leobad) - Normaltarif 85,00 EUR - ermäßigter Tarif 40,00 EUR (ab vollendetem 6. Lebensjahr) Separate Umkleidekabine mit Schrank (je Saison/Nutzer) 50,00 EUR (Möglichkeit nur für Saison- u. Jahreskartenbesitzer im Leobad) Verlust des Umkleide- oder des Wertfachschrankschlüssels 50,00 EUR Bei Falschbenutzung des Umkleidespinds bzw. des Wertschließfaches, 85,00 EUR welches eine gewaltsame Öffnung durch das Bäderpersonal erfordert. Abnahme von Sport- und Schwimmabzeichen 5,00 EUR Sonstige Dienstleistungsangebote (auf Anfrage) Deutsches Schwimmabzeichen 10,00 EUR (Gold, Silber und Bronze) Anfängerzeugnis („Seepferdchen“) 10,00 EUR Sonderverkaufsaktionen Im Rahmen von Sonderverkaufsaktionen können für einen begrenzten Zeitraum Sonderpreise gewährt werden. 5710 5710 Seite 2 Pfandgebühr Pfandgebühr für Geldwert-, (Familien-)Jahres- oder Saisonkarte 5,00 EUR Bei Verlust einer Geldwert-, (Familien-)Jahres- oder Saisonkarte und einer notwendigen Neuausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 EUR erhoben. Anmerkungen: 1. Der ermäßigte Tarif wird auf Jugendliche (ab vollendetem 6. Lebensjahr) unter 18 Jahren, Schüler, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Auszubildende und Personen mit einer mindestens 50%-igen Behinderung angewandt. 2. Begleitpersonen a) von Badegästen im Sinne des § 3 der Benutzungsordnung b) von Gästen mit einer nachgewiesenen 100%-Behinderung, die Hilfe beim An- und Auskleiden oder beim Benutzen der Einrichtung benötigen, erhalten einen ermäßigten Tarif. 3. Ermäßigungen für Inhaber eines Teilhabepasses der Stadt Leonberg sind gesondert geregelt (siehe jeweils gültige Regelung zum Teilhabepass). 4. Einzelkarten und mit Geldwertkarten gelöste Einzelkarten berechtigen jeweils zum einmaligen Eintritt mit unbegrenzter Badedauer während der Öffnungszeiten. Sie sind übertragbar. Jah- reskarten sind ab Kaufdatum für 1 Jahr, Saisonkarten nur für die festgelegte Freibadsaison gültig. Sie sind nicht übertragbar. 5. Alle regulären Einzeleintrittskarten haben eine Gültigkeit von 3 Jahren zum Jahresende (gesetzliche Verjährungsfrist). 6. Die in der Entgeltordnung genannten Tarife für Einzelkarten werden jeweils mit dem Betreten der Badeeinrichtung fällig. Die Entgelte für Geldwert- und Dauerkarten (Saison-, Jahres- und Familienjahreskarten) werden mit der Aushändigung der Karte fällig. 7. Für die Benutzung der Bäder im Rahmen von Sonderveranstaltungen kann der Bäderbetrieb im Einzelfall von der Entgeltordnung abweichende Tarife vereinbaren. 8. Einlass bis 1 Stunde vor Betriebsschluss. 9. Es gilt die Benutzungsordnung für den städtischen Bäderbetrieb in der jeweils gültigen Fassung. Diese Entgeltordnung gilt ab 1. Juni 2020 und löst die bisherige Entgeltordnung vom 4. April 2016 ab.